Per§onalia

Neuer Präsident der NKVF

Nach sechsjähriger Tätigkeit als erster Präsident der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) wird Jean-Pierre Restellini per Ende 2015 sein Mandat niederlegen. Als dessen Nachfolger ernannte die Kommission den aktuell amtierenden Vize-Präsidenten Alberto Achermann, assoziierter Professor für Migrationsrecht an der Universität Bern und Rechtsanwalt. Er wird die NKVF ab 1. Januar 2016 neu präsidieren.

Dank seiner langjährigen Erfahrung im Rahmen des Antifolterausschusses des Europarates konnte Jean-Pierre Restellini der Kommission in den letzten sechs Jahren wichtige Impulse verleihen und den Grundstein für die Arbeit des nationalen Präventionsmechanismus gemäss dem Fakultativprotokoll zur UN-Antifolterkonvention legen. Wie er selbst betont, waren die ersten Jahre primär der Aufbau- und Sensibilisierungsarbeit gewidmet. Es galt, die unterschiedlichen Behördenebenen in der Schweiz mit dem Prüfauftrag im Bereich des Freiheitsentzugs bekannt zu machen und das Vertrauen für die Arbeit eines unabhängigen Kontrollorgans zu gewinnen. Inzwischen pflegt die NKVF einen regelmässigen Dialog mit unterschiedlichen Behördenstufen und versucht, durch sachliche Empfehlungen die Bedingungen im Bereich der Untersuchungshaft, des Straf- und Massnahmenvollzugs, der ausländerrechtlichen Haft sowie der Rückführungen auf dem Luftweg kontinuierlich zu verbessern.

Zeitgleich mit dem Präsidiumswechsel wird die NKVF ihren Prüfschwerpunkt neu auch auf weitere Einrichtungen des Freiheitsentzugs richten. "Aufgrund eines breit angelegten Mandats und der grundrechtlichen Relevanz freiheitsbeschränkender Massnahmen soll der Fokus der Kommission in Zukunft auch auf der Überprüfung von Sozialeinrichtungen liegen" erklärt der neue Präsident und Menschenrechtsspezialist, Alberto Achermann. Darunter fallen im Besonderen psychiatrische Einrichtungen, aber auch Heime für Jugendliche, für Personen mit Behinderungen und für ältere und demenzkranke Personen. Als weiteres Argument für die thematische Fokussierung nennt der neue Präsident die im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs weitgehend erfassten grundrechtlichen Problemfelder. Diese gelte es aber im Rahmen von Nachfolgebesuchen weiterhin gezielt zu überprüfen.

Die vom Bundesrat eingesetzte zwölfköpfige Kommission bestehend aus Fachpersonen in den Bereichen Recht, Medizin, Psychiatrie, Polizei und Strafvollzug hat seit Aufnahme ihrer Tätigkeit im Jahr 2009 94 Einrichtungen des Freiheitsentzugs, vorwiegend in den Bereichen der Untersuchungs- und der ausländerrechtlichen Haft sowie des Straf- und Massnahmenvollzugs besucht und seit 2012 ausserdem 170 Rückführungen auf dem Luftweg begleitet.

 

Quelle: Medienmitteilung des NKVF vom 3. Dezember 2015