Rechtsfragen der Stilllegung von AKW

Rechtsfragen der Stilllegung von Kernanlagen und der Entsorgung der daraus stammenden radioaktiven Abfälle in der Schweiz unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Sicherstellung der Finanzierung

Die Katastrophe von Fukushima hat in der Schweiz bezüglich der friedlichen Nutzung der Kernenergie ein fundamentales Umdenken ausgelöst. Als Folge davon ist der Bau neuer Kernkraftwerke heute verboten und die Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg wurde eingeleitet. Damit hat auch die sichere Entsorgung der aus den Kernkraftwerken stammenden radioaktiven Abfälle neue Aktualität erlangt. Mit dieser kostspieligen Aufgabe wird sich die Schweiz noch weit mehr als 100 Jahre zu beschäftigen haben. In der öffentlichen Diskussion ist dabei die Frage von besonderem Interesse, ob die Finanzierung der nuklearen Stilllegung und Entsorgung ausreichend sichergestellt ist. Das Verursacherprinzip gebietet es der heutigen Generation, so gut wie möglich dafür zu sorgen, dass die späteren Generationen nicht die Kosten der nuklearen Entsorgung tragen müssen. Der Hauptteil der vorliegenden Abhandlung ist den Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Finanzierung der nuklearen Stilllegung und Entsorgung gewidmet. Als Grundlage dafür werden einleitend die rechtlichen Rahmenbedingungen der Stilllegung von Kernanlagen sowie der nuklearen Entsorgung dargelegt.

Dr. iur. Matthias W. Kaufmann, Fürsprecher, LL.M

Matthias Kaufmann studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Bern (Anwaltspatent sowie Dr. iur.) und Zürich (LL.M. internationales Wirtschaftsrecht). Er begann seine berufliche Laufbahn 1983 im Rechtsdienst der Generaldirektion PTT, zunächst als juristischer Mitarbeiter und ab 1985 als Leiter des Rechtsdienstes der Post. 1990 wechselte er in die Verwaltungskontrolle des Bundesrates, wo er zum Stellvertreter des Leiters ernannt wurde. 1992 wurde er zum Rechtskonsulenten und Sekretär des Verwaltungsrates der BKW AG berufen. Ab 2000 wirkte er dort als Generalsekretär und Mitglied der Konzernleitung. In dieser Zeit war er u.a. auch Präsident der Rechtskommission des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), Vorsitzender der Rechtskommission der Resun AG (Gemeinschaftsunternehmen von Alpiq, Axpo und BKW zum Bau von drei neuen Kernkraftwerken in der Schweiz) sowie Leiter der Projektsteuerung der BKW für die Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg. Seit 2015 ist er als selbständiger Rechtsanwalt bei Swisslegal Aarau tätig, mit Spezialisierung im Bereich Energierecht.

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