Zweites Kapitel: Sorgfaltspflichten der Versicherungsunternehmen

1. Abschnitt: Identifizierung der Vertragspartei

Art. 5

Beweiskräftige Dokumente für juristische Personen und Personengesellschaften



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Vertragspartei verfügt über einen Eintrag im Handelsregister oder in einem ausländischen Register:
Die Identifizierung einer im schweizerischen Handelsregister oder in einem gleichwertigen ausländischen Register eingetragenen juristischen Person oder Personengesellschaft erfolgt auf Grund eines Handelsregisterauszuges oder eines gleichwertigen ausländischen Ausweises. Dem Handelsregisterauszug gleichgestellt sind Publikationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB), im zentralen Firmenindex des Bundes (ZEFIX) sowie im Teledata oder Publikationen sowie schriftliche Bestätigungen der Aufsichtsbehörden oder der Revisionsstelle (Testat).

2

Vertragspartei verfügt über keinen Registereintrag:
Nicht in einem Register eingetragene juristische Personen oder Personengesellschaften sind anhand gleichwertiger Dokumente zu identifizieren. Als gleichwertige Dokumente gelten insbesondere:

  1. die Statuten;
  2. die Gesellschaftsverträge;
  3. die Gründungsurkunden;
  4. das letzte Testat der Revisionsstelle;
  5. eine gewerbepolizeiliche Bewilligung;
  6. ein schriftlicher Auszug aus vertrauenswürdigen privat verwalteten Verzeichnissen und Datenbanken.

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Die in Art. 5 Abs. 1 und 2 genannten Auszüge aus dem Handelsregister oder privat verwalteten Datenbanken, dem SHAB sowie Publikationen oder schriftliche Bestätigungen der Aufsichtsbehörden und Revisionsstellen dürfen höchsten zwölf Monate alt sein.

Bei juristischen Personen und Personengesellschaften muss das Versicherungsunternehmen die Bevollmächtigungsbestimmungen der Vertragspartei zur Kenntnis nehmen und die Identität der Personen überprüfen, die im Namen der Vertragspartei die Antragsdokumente unterzeichnen.

Die Prüfung der Identität erfolgt gemäss den Vorgaben in Art. 4 Abs. 1 oder durch Einholung einer einfachen Kopie eines amtlichen Ausweispapiers mit Foto und Unterschrift derjenigen Person, welche die Antragsdokumente unterzeichnet.



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